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Foto: Reinhold Jakob, All Rights Reserved
Mit der Veröffentlichung von TUE’s - durch Hacker von 'Fancy Bears' im Internet - ist die Praxis der medizinischen Ausnahmegenehmigungen für Spitzensportler in die Kritik geraten. Im Fokus: Olympiasieger im Tennis und im Turnen, Weltmeister in der Leichtathletik, Tour de France-Gewinner. Die veröffentlichten Dokumente zeigen: TUE’s werden inflationär ausgestellt, intransparent gehandhabt und gelten als medizinisch fragwürdig. Mit ihnen verbindet sich auch - zumindest im Profiradsport - eine jahrzehntelange Dopinggeschichte.
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Auf leisen Sohlen kommt er daher. Dieser mutmaßlich russische Bär, hinter dem sich Hacker mit dem Namen ‚Fancy Bears’ verbergen.
Vor Monaten schon hatten sie eine Datenbank der Weltantidopingagentur WADA geknackt. Und die medizinische Ausnahmegenehmigungen von Weltstars ins Netz gestellt, über Hundert. Details, die für Unruhe sorgen. Dokumente, die zeigen: welcher Weltstar - ganz legal - wie oft und wie viel von einem Medikament nimmt, dass eigentlich auf der Dopingliste steht.
Perikles Simon (Anti-Dopingforscher, Mainz)
„Es ist wirklich nicht gut, dass diese Daten gehackt wurden, aber man hätte es sich eigentlich denken können, dass diese TUE-Geschichte sehr kritisch ist, denn Athleten sehen sie selber als sehr kritisch an. Sie sagen, dass das ihrer Meinung nach ein Einfallstor für Doping ist und da muss man eigentlich sowieso reagieren. Und jetzt wird es vielleicht gemacht.“
TUEs - die Abkürzung für ‚Therapeutic use Exemption‘. Medizinische Ausnahmegenehmigungen, die ein Arzt ausstellen muß. Sie erlauben es Leistungssportlern zum Beispiel Ritalin, Asthmasprays oder Cortisonpräparate einzunehmen. Eine umstrittene Praxis, die inflationär angewendet wird. Von 2013 bis 2015 hat sich die Anzahl der TUEs im Weltsport mehr als verdoppelt.
Der Fall Serena Williams. Ihre jetzt bekannt gewordenen TUEs zeigen: die Olympiasiegerin durfte mehrfach Cortison einnehmen. Auch zwischen den Grand-Slam Siegen von Paris und Wimbildon im Juni und Juli 2015. Im Gegensatz zu anderen findet sich auf der TUE bei ihr kein Hinweis auf eine Erkrankung. Sie selbst sagt dazu nichts.
Aktenabschrift
GEHEIM
amtlich geheimgehalten
Quellenschutz
Dresden, 14.07.2006
AG Abwicklung OK
VERMERK
1. Vorbemerkung
Die nachfolgend dargestellten Erkenntnisse wurden durch drei unterschiedliche Hinweisgeber gewonnen.
Diese Personen haben ihre Informationen unabhängig voneinander an das LfV Sachsen übermittelt.
Die Angaben werden von der Fallführung und der Unterzeichnenden als glaubwürdig eingeschätzt.
Weitere Ermittlungen durch das LfV Sachsen zu den nachfolgend geschilderten Sachverhalten sind seit dem 28.05.2006 nicht mehr möglich (Wegfall der OK-Zuständigkeit und Auflösung des OK-Referates).
Die dargestellten Erkenntnisse sind dem LfV Sachsen, Referat 33 (alt), zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Damit wurden sämtliche Informationen vor dem Urteil des SächsVGH erhoben.
Die unter Punkt 2.1 bis 2.5 sowie 4.2 aufgeführten Hinweise wurden dem LfV Sachsen im April und Mai 2005 bekannt.
Eine ausführliche schriftliche Dokumentation erfolgte jedoch erst am 24.05.2006.
Aus Angst vor .....s Kontakten zu einflußreichen Persöhnlichkeiten aus Justiz, Polizei und Politik sowie dessen Verbindungen ins Leipziger Rotlichtmillieu bestand der Hinweisgeber darauf, dass von seinen Angaben keinerlei Niederschriften gefertigt werden, keine Verwertung erfolgt und ihm absolute Vertraulichkeit zugesichert wird.
Dies wurde dem Hinweisgeber im April/Mai 2005 garantiert.
Zwischenzeitlich besteht der Hinweisgeber nicht mehr auf einem Verwertungsverbot, sondern lediglich auf auf einer Zusicherung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung seiner Identität.
Als Erklärung für seine Entscheidung gab er auf Nachfrage an, dass sein Gerechtigkeitsempfinden nunmehr seine Ängste überwiegt.
Er betonte aber ausdrücklich, dass er niemals mit dem LfV Sachsen in Verbindung gebracht werden möchte.
Der Hinweisgeber ist nicht an möglichen strafbaren Handlungen .....s beteiligt gewesen.
Die unter Punkt 2.6 bis 4.1 aufgeführten Hinweise sind dem LfV Sachsen im Mai bis Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Eine Verwendung der Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung kann nur mit einer entsprechenden Vertraulichkeitszusage erfolgen.
GEHEIM
amtlich geheimgehalten
20.09.2016
Die nächsten prominenten Namen. Olympiasieger, Weltmeister, Sport-Stars.
Wieder Ausnahmegenehmigungen für verbotene Medikamente. Die Diskussion ist im vollen Gange.
Nachdem die Hackergruppe 'Fancy Bear' am Dienstag vor einer Woche zum ersten Mal interne WADA-Dokumente - unter anderem von den Williams-Schwester (Tennis), der mehrfachen Rio-Goldmedaillengewinnerin Simone Biles (Turnen) und der Basketballspielerin Elena Delle Donne veröffentlich hatte - wurde nun mehrfach 'nachgelegt'. Neben prominenten Namen wie Chris Froome, Bradley Wiggins (beide Radsport) und Petra Kvitova (Tennis) wurden auch die Daten von fünf deutschen Spitzensportlern veröffentlicht. Unter Ihnen der Weltmeister und Olympiasieger Robert Harting (Diskuswurf) und die Speerwerferin Christina Obergföll. Bei den Unterlagen - deren Echtheit die Weltantidopingagentur WADA bestätigt hat - handelt es sich nicht um regulär positive Dopingproben. Im Wesentlichen geht aus ihnen hervor, welcher Spitzensportler welche - an sich verbotenen - Mediakamente legal einnehmen darf. Die Praxis der sogenannten Ausnahmegenehmigungen ist seit Jahren umstritten. Nicht zuletzt auch, weil der mehrfache Tour de France Sieger Lance Armstrong und zahlreiche Radprofis von 'Team Telekom' mit solche Ausnahmegenehmigungen fuhren. Und reales Doping damit aktiv verschleierten.
03.06.2016 (update)
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat angekündigt, dass Abgeordnete der Oppositionsparteien Einblick in ihre Telefonverbindungsdaten in der Zeit vom 01. bis 15. Januar 2016 nehmen können. Dies solle in einem geschützten Raum des Landtages passieren. Diesen Einblick hatten Mitglieder des Untersuchungsausschusses 'Silvesternacht' gefordert, eine Klage deshalb vor Gericht angedroht. Hintergrund sind offene Fragen zu ihrer Kommunikation mit dem NRW-Innenminister Ralf Jäger nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht 2016. Erst jüngst hatte Kraft und andere NRW-Spitzenpolitiker Erklärungen zu ihrem Kommunikationsverhalten abgegeben. Demnach gab es - zum Beispiel - vier Tage lang "keine persönlichen, telefonischen oder sonstige Kontakte" zwischen der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihrem Innenminister Ralf Jäger. Das ist bemerkenswert. Hinter diese Schriftstücke, die veröffentlicht wurden und den Rang von Eidesstattlichen Versicherungen haben, können die Unterzeichneten nun nicht mehr zurück. Und: Ende Juni wird Hannelore Kraft als Zeugin vor dem parlamentarischen Kontrollgremium erwartet.
(Reblog)
Wollen sie nicht? Können Sie nicht? Oder dürfen sie nicht? Wie die Massenmedien den publizistischen Wettstreit verlieren.
von Fred Kowasch
Mitte Mai 2016
Die Aktion 'Ende Gelände' am Pfingswochenende in der Lausitz. Über Twitter kritisieren die Braunkohlegegner immer wieder die fehlende Berichterstattung von ARD und ZDF, monieren dass die Nachrichtenagentur dpa keinen Journalisten vor Ort geschickt hat. Erst nach Ende der dreitägigen Aktion wird in den Massenmedien ausführlicher über diesen Protest berichtet. Der - immerhin - fast zur Abschaltung eines Kohlekraftwerkes führte.
Die Massenmedien: sie brauchen Tage bis sie ein Thema erkennen, seine Relevanz richtig einzuschätzen wissen. Dies war auch bei den sexuellen Übergriffen - überwiegend von Nordafrikanern - an Silvester in Köln nicht anders. Tagelang ignorierten ARD wie ZDF, FAZ und Süddeutsche die Vorfälle, die bei Facebook, Twitter und in Blogs längst ein viel diskutiertes Thema waren.
Dies ist keineswegs ein neues Phänomen. Bereits Anfang der 90er Jahre - ich saß damals als Hospitant im Berliner dpa-Büro - bewerteten Verantwortliche die progromartigen Übergriffe in Rostock-Lichtenhagen falsch. Trotz heftigen insistieren wurde keine Verstärkung vor Ort geschickt. Als Tags darauf der Mob tobte, Molotovcocktails in das von Asylbewerbern bewohnte Haus flogen, waren nur wenige Journalisten vor Ort. Auch bei anderen Medien verging damals viel Zeit, ehe sie die Tragweite das Themas begriffen. Vorher konnte man fast nur in der sogenannten Gegenöffentlicheit - in linken Szeneblättern, der Taz oder in Alternativradios - Hintergründe zum Thema Rechtsradikalismus erfahren.
25 Jahre später wird wieder über Gegenöffentlichkeit geredet. Nur scheint der Begriff diesmal streng konservativ bis politisch rechts besetzt. Blogs wie pi-news.net (Political Incorrect), Zeitschriften wie die Junge Freiheit und das Monatsmagazin Compact verzeichnen steigende Leserzahlen. Ihre Berichterstattung - u.a. zur Flüchtlingsfrage und zur vermeintlichen Unterdrückung von Informationen - trifft auf ein hohes Interesse.
Aber auch die politische Gegenseite benutzt das Internet im Sinne der Gegenöffentlichkeit. So publiziert die linksautonome Szene Pamphlete, Demoberichte und Informationsleaks über ihre Webseite linksunten.indymedia.org. Erst jüngst sorgte ein Bericht über eine Polizeiinformantin in der Hamburger Antifa-Szene bundesweit für Schlagzeilen. Und: Bewegungen wie ende-gelaende.org erreichen ihre Anhänger via Blog, Twitter, Facebook, Youtube und Periscope. Letztendlich steuern sie damit ihre Aktionen.