Im Wortlaut: "Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben"
Ausgabejahr 2024
Datum 08.10.2024
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 20. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Hanna S. erhoben. Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihr auch ein versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) sowie gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Hanna S. schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.