Im Wortlaut:

philip_schulzPhilip Schulz - Pressemitteilung

 "In der ARD-„Sportschau" am 8. Februar und in der Sendung „Sport inside" im WDR am 9. Februar 2009 habe ich mich unter anderem zu der Behauptung eines mir bekannten Radsportlers über den Umgang des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) mit seiner Dopingprobe geäußert. Hierzu stelle ich Folgendes klar:

1. Einzelne meiner Äußerungen in den genannten Sendungen wurden offenbar - insbesondere in der anschließenden öffentlichen Berichterstattung - dahin gehend missverstanden, ich hätte behauptet, ein Mitarbeiter des BDR hätte mit einem gedopten Sportler mit dem Ziel der Verschleierung des Dopingvergehens zusammengearbeitet. Hierzu stelle ich klar: Dies habe ich nicht behauptet." 

"In der ARD-„Sportschau" am 8. Februar und in der Sendung „Sport inside" im WDR am 9. Februar 2009 habe ich mich unter anderem zu der Behauptung eines mir bekannten Radsportlers über den Umgang des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) mit seiner Dopingprobe geäußert. Hierzu stelle ich Folgendes klar:

1. Einzelne meiner Äußerungen in den genannten Sendungen wurden offenbar - insbesondere in der anschließenden öffentlichen Berichterstattung - dahin gehend missverstanden, ich hätte behauptet, ein Mitarbeiter des BDR hätte mit einem gedopten Sportler mit dem Ziel der Verschleierung des Dopingvergehens zusammengearbeitet. Hierzu stelle ich klar: Dies habe ich nicht behauptet.

2. Ich habe wahrheitsgemäß berichtet, was ein anderer Radsportler mir gegenüber sowie gegenüber einem weiteren Zeugen behauptet hat. Darin ging es um die Einnahme des Hormons HCG zu Dopingzwecken durch den besagten Sportler im Sommer 2007 und um die anschließende Aufforderung des BDR, ein Attest vorzulegen.

3. Der BDR stellte mir am heutigen 10. Februar Unterlagen zu dem fraglichen Vorgang zur Verfügung. Hieraus ergibt sich unter anderem, dass der BDR auf Hinweis des zuständigen Dopinglabors dem betroffenen Athleten empfahl, die Ursache der erhöhten Konzentration an HCG zu klären und zu diesem Zwecke den Hausarzt/Urologen aufzusuchen und dem BDR umgehend die Untersuchungsergebnisse zukommen zu lassen.

Der von mir zitierte Radsportler ließ keinen Zweifel daran, dass er das Hormon HCG tatsächlich zu Dopingzwecken eingenommen habe und berichtete über ein anschließendes Telefonat mit einem Mitarbeiter des BDR. Ich kann - zumal angesichts des sonstigen Verhaltens des Radsportlers - nicht ausschließen, dass der Radsportler mir und anderen gegenüber in Bezug auf die angeblichen telefonischen Aussagen des Mitarbeiters des BDR ganz oder teilweise die Unwahrheit sagte oder den Inhalt des angeblichen Telefonates unter Verschweigen des begleitenden Briefwechsels unvollständig und damit falsch darstellte.

4. In meinem laufenden sportgerichtlichen Revisionsverfahren vor dem Bundesrechtsausschuss des BDR habe ich umfangreiche Aussagen über die Dopingpraktiken anderer Radsportler getroffen. Mein Ziel ist es einerseits, durch diese Aussagen die Anwendung der Kronzeugenregelung in meinem Verfahren zu ermöglichen, andererseits die zuständigen Verbände und Organisationen, insbesondere den BDR, die NADA und die WADA in ihrem Anti-Dopingkampf zu unterstützen. Zu diesem Zwecke bin ich weiterhin bereit, mit den genannten Organisationen bestmöglich zusammenzuarbeiten und mein Wissen über Dopingpraktiken im Radsport umfassend zur Verfügung zu stellen. Den BDR oder seine Mitarbeiter habe ich in diesem Zusammenhang nicht beschuldigt. Dies war und ist auch nicht meine Absicht."

Krickenbach, den 10. Februar 2009

Philip Schulz

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