Plädoyers der Anklage im 'Journalisten-Prozeß'

ermittlungen_sachsen29.07.2010 -
Im Dresdener Prozess gegen die zwei Journalisten, die im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und in ZEIT ONLINE über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet hatten, hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von jeweils 6.000 Euro gefordert. Die Nebenklage will die beiden Journalisten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sehen. Das Urteil soll am 13. August 2010 gesprochen werden. Thomas Datt und Arndt Ginzel wird 'üble Nachrede' vorgeworfen.

Insgesamt haben die sächsischen Strafverfolger zwischen dem 04.06.2007 und dem 05.03.2009 von der Staatsanwaltschaft insgesamt 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet. Sie hatten über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet.

Wer sich für die Hintergründe dieses Verfahrens interessiert, dem sei folgender Artikel aus dem aktuellen Journalist empfohlen: Journalisten auf der Anklagebank.

29.07.2010 -
Im Dresdener Prozess gegen die zwei Journalisten, die im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und in ZEIT ONLINE über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet hatten, hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von jeweils 6.000 Euro gefordert. Die Nebenklage will die beiden Journalisten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sehen. Das Urteil soll am 13. August 2010 gesprochen werden. Thomas Datt und Arndt Ginzel wird 'üble Nachrede' vorgeworfen.

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16.07.2010 -
In Dresden sitzen derzeit zwei Journalisten auf der Anklagebank, weil sie ihre Arbeit gemacht haben. Gefährliche Recherchen - auch am Donnerstag wurde wieder verhandelt. Nach Angaben von Arndt Ginzel, einem der Journalisten den der Prozeß gemacht wird, beanstandet die Staatsanwaltschaft zwei Formulierungen in zwei Artikeln. Einer ist im SPIEGEL erschienen, der andere in ZEIT ONLINE veröffentlicht worden. Beide sind im Internet nach wie vor frei zugänglich.

Insgesamt haben die sächsischen Strafverfolger zwischen dem 04.06.2007 und dem 05.03.2009 von der Staatsanwaltschaft insgesamt 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet. Sie hatten über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet. Einer davon ist der Focus-Redakteur Alexander Wendt. Auf der 'netzwerk recherche'-Tagung am letzten Wochenende in Hamburg räumte er - auf Nachfrage - Ermittlungen gegen ihn ein. Sie seien aber gemäß § 153a der Strafprozeßordnung eingestellt worden. Wie hoch die gegen ihn verhängte Geldstrafe gewesen sei, konnte er nicht beziffern.

Wer sich für die Hintergründe dieses Vorgehen der sächsischen Justiz interessiert, dem sei folgender Artikel aus dem aktuellen Journalist empfohlen: Journalisten auf der Anklagebank.

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29.05.2010
In Sachsen wurden zwischen dem 04.06.2007 und dem 05.03.2009 von der Staatsanwaltschaft insgesamt 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet. Sie hatten über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet.

ermittlungen_sachsenDas geht aus der Antwort  des Sächsischen Staatsministers für Justiz und Europa, Dr. Jürgen Martens an den Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen Johannes Lichdi hervor (Drucksache 5-576).

Danach wurden zwölf Verfahren gegen Journalisten wegen 'übler Nachrede' geführt, fünf wegen 'Verleumdung', drei wegen 'Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht' sowie eines wegen 'Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole'.

Die überwiegende Anzahl der Verfahren wurde eingestellt. Ein Journalist wurde bisher wegen 'übler Nachrede' zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt.

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