Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

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GEHEIM
amtlich geheimgehalten

Eine Abgabe der aufgeführten Sachverhalte an die Generalstaatsanwalt Dresden wird zeitnah angestrebt. Im Vorfeld sollten vertrauliche Gespräche zwischen Vertretern des LfV Sachsen und der Generalstaatsanwaltschaft geführt werden (unter anderem zu strafrechtlichen Aspekten und Problempunkten der Abgabe).

2. Erkenntnisse zu ....... .....

2.1 Verletzung von Dienstgeheimnissen

In der sogenannten „Paunsdorf-Affaire" sind zwischen 1996 und 2000 Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen 800 AR 1783/96 geführt worden.
In diesem Zusammenhang gab es wiederholt Presseveröffentlichungen, unter anderem in:

- Leipziger Volkszeitung vom 14.11. 2000, 29.01.2001, 12.03.2001 und 12.11.2001
- Spiegel vom 13.112001
- Bild-Zeitung Leipzig vom 30.01.2001 und März 2001
- Sächsische Zeitung vom 26.02.2001

Der bezeichnete Artikel in der Bild-Zeitung vom 30.01.2001 dokumentiert durch den gleichzeitigen Abdruck von vertraulichen Verfahrensunterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig (Az. 800 AR 1783/96), dass Mitarbeiter dieser Zeitung in den Besitz von Kopien der Originalunterlagen gelangt sein müssen.
Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen unter dem Aktenzeichen 100 Ujs 8667/01 eingeleitet.

Dem LfV Sachsen liegen zu diesem Sachverhalt die nachfolgend aufgeführten Informationen vor, die als glaubhaft eingestuft werden:

....... ..... (Leitender Oberstaatsanwalt in Görlitz, bis Juni 2005 stellvertretender Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Leipzig) habe mehrfach zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.03.2001 (mindestens jedoch an zwei verschiedenen Tagen im Januar und März 2001) selbstgefertigte Kopien von Aktenbestandteilen aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Aktenzeichen 800 AR 1783/96, an die Redakteurin der Bild-Zeitung Leipzig, .......... ........., persönlich übergeben.

Eine dieser Übergaben soll zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 01.01.2001 und dem 29.01.2001 erfolgt sein.

Eine weitere Übergabe von Kopien staatsanwaltschaftlicher Verfahrensunterlagen des beschriebenen Paunsdorfverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ....... ..... im Januar oder März 2001 an die genannte Redakteurin ........ vorgenommen.
An einem nicht näher bestimmten Tag zwischen dem 22.01.2001 und 26.01.2001 oder zwischen dem 01.03.2001 und 08.03.2001, in den Nachmittagsstunden, habe er Kopien der vorbezeichneten Unterlagen an die benannte Redakteurin ........ im Cafe „ECKSTEIN" (Münzgasse 28, 04107 Leipzig) übergeben.

Ausgangspunkt dieser Übergabe sei eine vom Generalstaatsanwalt angewiesene Aktenvorlage bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewesen. Von dieser Aktenanforderung habe ........ ........ Kenntnis gehabt.

GEHEIM
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