Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

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GEHEIM
amtlich geheimgehalten

Mehrere Kinder (Mädchen) sollen schon 1993 gegenüber Dritten ......., ........ und
......... als Freier benannte haben.
Einige dieser Mädchen seien später - zwischen 1999 und 2000 - in einem anderen
Zusammenhang auch durch Angehörige der Leipziger Polizeidirektion und/oder der Leipziger
Staatsanwaltschaft vernommen worden und zumindestens eine Identifizierung von ...........
und .......... vorgenommen haben.
Ob und unter welchem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen bzw. welcher polizeilichen
Tagebuchnummer Ermittlungen geführt wurden, ist hier nicht bekannt.

Anmerkung:
Recherchen in Auskunftsystemen der Strafverfolgungsbehörden ergaben, dass gegegn
........ 1993 ein Großverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter anderem
bei der Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen ... .. ..../.. geführt wurde.

Dem Hinweisgeber zufolge soll ........ den Vorsitz in einem Prozess gegen .......
geführt haben, bei dem es um einen „Deal" zwischen Richter .......... und dem
Beschuldigten ....... (vertreten durch Frau Rechtsanwältin .....) gekommen sei.
............ habe darauf hingewirkt, dass gegen ....... ein deutlich geringeres Strafmaß
verhängt wurde als ursprünglich vorgesehen - anstatt der drohenden 10-12 Jahre
Freiheitsstrafe sei ....... zu nur 4 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Auf diese Weise habe
............. den ..... „ruhig" stellen und verhindern wollen, dass ...... andere
hochrangige Personen und ........ selbst im Zusammenhang mit dem ehemaligen
Kinderbordell von .... belastet.
Um welches Strafverfahren es sich dabei handelte, ist hier nicht bekannt.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen ....... ....... und
...... ....... wegen Anstiftung zum versuchten Mord zum Nachteil des ......,
(Tatzeit 17.10.1994, Aktenzeichen Js 53423/99) wurde am 04.August 2000 Anklage
beim Landgericht Leipzig erhoben.
Von Oktober 1994 bis Mitte 19999 soll die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits Ermittlungen zu
Hintermännern des Mordauftrages geführt haben. Das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen
ist hier nicht bekannt.
Obwohl im Verlauf des Ermittlungsverfahren die Namen von ...... ......... und
..... ....... als Auftraggeber des Anschlages mehrfach fielen, seien gegen sie keine
weitergehenden Überprüfungs- bzw. Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet worden. Dafür habe
..... mit gezielten Einflussnahmen gesorgt.
Ein Staatsanwalt .. ....., Freund und Tennispartner .....s, soll in diesem
Zusammenhang auf Wunsch von ...... auch Ermittlungen behindert haben (weitere Details
konnten nicht mehr ermittelt werden).

Anmerkung:
Ermittlungen des LfV Sachsen ergaben, dass .. ..... zeitweise als Referent im
Sächsischen Staatsministeriums der Justiz tätig war.
Jetzt sei er unter anderem Namen (er habe den Namen seiner Ehefrau angenommen) als
Richter beim Amtsgericht Dresden tätig.

Zur M.... befürchtete, er und seine
„Freunde" könnten wegen der ehemaligen Kontakte zum Kinderbordell des ...... in
Verdacht (unleserlich) und Ziel von Ermittlungen werden.

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amtlich geheimgehalten

Tags: sachsensumpf, sachsensumpf-affäre, buttolo, bordell jasmin

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