Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

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amtlich geheimgehalten

Ob der vom Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig angeforderte Vorgang mit Kurier überbracht wurde oder per Postversand erfolgte, ist hier nicht bekannt.

Am 30.01.2001 druckte die Bild-Zeitung eines der von ........ ....... übergebenen staatsanwaltschaftlichen Dokumente ab. Es handelte sich hierbei um einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 09.03.2000 (siehe Anlage 1).

Wegen der angeblichen Brisanz der von ..... übergebenen Dokumente (Schlagzeilen für die BILD-Zeitung) habe die ....... eine sofortige Veröffentlichung beabsichtigt (nächster Tag), was ....... jedoch ablehnte.
........ Verzögerungstaktik habe gewährleisten sollen, dass der staatsanwaltschaftliche Vorgang aus Leipzig tatsächlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden als Eingang registriert werde und sich dort noch mindestens zwei Tage „körperlich" befinde. Deshalb soll auch zwischen dem Eingang bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Veröffentlichungen in der BILD-Zeitung ein Wochenende gelegen haben (als Absicherung für ...... selbst).
Die Motivation für .......s handeln sei sein persönlicher Frust und „Hass" auf die Person des Generalstaatsanwaltes ... ...... ........ gewesen.
Näheres zu den genauen Hintergründen des „Hasses" wurde hier nicht bekannt.

........s Absicht habe darin bestanden, den Verdacht für die Verletzung von Dienstgeheimnisse auf den Generalstaatsanwalt selbst oder zumindest auf einen seiner ihm unterstellten Mitarbeiter zu lenken. ....... habe gezielt den „Rücktritt" des Generalstaatsanwaltes bewirken wollen. In dem Zusammenhang habe er darauf spekuliert, dass der Generalstaatsanwalt verstärkt seit dem Jahr 2000 durch Medienveröffentlichungen und Angriffen aus den Reihen der Opposition des Sächsischen Landtages (SPD und PDS) unter Druck stand.
Die Opposition hatte unter anderem seit 1999 sowie im Juni/Juli 2000 und November 2000 wegen der „Paunsdorf-Affäre" und nichtaufgenommener Vorermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten ..... ......... wegen Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen mehrfach aufgefordert, gegen den Generalstaatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt zu ermitteln (vergleiche Anlagen 2 und 4).
Im September 2000 hatte auch ein wegen der „Paunsdorf-Affäre" einberufener Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages seine Arbeit aufgenommen.
Mit der systematisch durch ...... gesteuerten Übergabe von staatsanwaltschaftlichen Dokumenten an die Redakteurin ....... habe ....... bezüglich der Person des Generalstaatsanwaltes „das Fass zum Überlaufen" bringen wollen.

Darüber hinaus habe ...... spätestens seit dem Zeitpunkt, als er das Amt des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Leipzig ausübte, wiederholt, in einer gegenwärtig nicht zu konkretisierenden Anzahl von Fällen Kopien staatsanwaltschaftlicher Unterlagen aus Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin ...... sowie den damaligen Chefredakteur der BILD-Zeitung Leipzig, ............. ......., übergeben.

Anmerkung:
......... wurde im Herbst 2003 BILD-Chef in Stuttgart.

Die Übergabe´von verschiedenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig an .............. ....... sei mindestens bis zu seinem Wechsel nach Stuttgart erfolgt.
Ob danach noch Kontakte zwischen ........ und ...... bestanden, ist hier nicht bekannt.

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